Tierarztpraxis Gerlach
Tierärzte Birgit Heßler & Dr. med. vet. Frank Gerlach
auf unserer Homepage der Tierarztpraxis Gerlach aus Bad Belzig im Hohen Fläming. Die Praxis bietet die medizinische Betreuung von Groß- und Kleintieren an. Unsere Kleintiersprechstunde führen wir als klassische terminoffene Sprechstunde, das heißt, Sie können im Rahmen unserer Sprechzeiten jederzeit mit Ihrem Kleintier vorstellig werden und müssen nicht vorab einen Termin vereinbaren! Dienstags bietet unsere Praxis regelmäßig einen OP-Tag an. Da die Operationen von uns geplant werden müssen, erfolgt für diesen Tag eine Terminvergabe.
am Montagvormittag, den 02. Septempber 2024 nehmen wir an einer Beisetzung teil , deshalb bleibt unsere Praxis von 9 – 11 Uhr geschlossen.
In dringenden lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 018 05 – 84 37 36 für den Tierärztlichen Kleintiernotdienst im Land Brandenburg oder versuchen Sie die unten stehenden Kliniken zu kontaktieren:
ANICURA TIERKLINIK Potsdam, Telefon 03 31 – 505 75 60
KLEINTIERSPEZIALISTEN Berlin Tegel, Telefon 030 – 436 622 00
TAGESTIERKLINIK Wittenberg, Telefon 034 91 – 663 015
Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Tierärzte Birgit Heßler und Frank Gerlach
Unter dieser Rubrik finden Sie Informationsmaterial zu verschiedenen Themen im PDF-Format zum Download
Seit dem 1. Januar 2024 wird der Kleintier-Notdienst im Bundesland Brandenburg durch die Landestierärztekammer zentral geregelt.
Unter der Notrufnummer 01805-843736 werden Sie automatisch mit einer diensthabenden Tierarztpraxis verbunden.
0,14 €/min aus dem Festnetz
0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz
www.vetnotdienst.de/kleintiere
Was sind Notfälle (Beispiele)?
Starke, unstillbare Blutungen, Kreislaufschwäche (sehr blasse/helle Schleimhäute)
Anhaltende Atemnot, Anhaltende Krampfanfälle
Unfähigkeit Kot oder Harn abzusetzen, Anhaltender blutiger Durchfall, wiederholtes Erbrechen
Lähmungen der Gliedmaßen, Augenverletzungen
Geburtsprobleme
Autounfall oder Knochenbrüche
Verschlucken von Fremdkörpern und Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag, Unterkühlung
weitere Informationen: file:///C:/Users/Gerlach/Downloads/BTK-Notdienst-Flyer.pdf
Was muss ich zum Tierarztbesuch mitnehmen?
Heimtierausweis oder Impfpass, Unterlagen über mögliche Vorbehandlungen, Vorerkrankungen und Unverträglichkeiten/Allergien
Versuchen Sie trotz Notfallsituation Ruhe zu bewahren und notieren Sie sich, wenn möglich, vorab alle relevanten Informationen/Beobachtungen zum Notfall sowie Fragen an den Tierarzt
Wie hoch sind die Kosten für den tierärztlichen Notdienst?
Es wird ein Notdienstpauschale von 59,50 € (inkl. Mwst.) erhoben. Darüber hinaus werden alle erbrachten Leistungen mit dem 2- bis 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Auch für die schriftliche oder fernmündliche (telefonische) Beratung werden Gebühren erhoben.
Wann werden Notdienstgebühren erhoben?
Die Notdienstgebühren fallen nachts zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr
sowie an Wochenenden (Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) und Feiertagen ganztägig (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) an.
Wie werden die Notdienstgebühren abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich sofort vor Ort per EC- oder Barzahlung.
BIRGIT HEßLER
FA für Rinderproduktion,
Veterinäringenieurin,
Dipl.-Ing. (FH)
für Tierproduktion,
Tierärztin
KLEINTIER
SPRECHSTUNDE
Montag: 09.00 – 11.00 & 15.00 – 19.00 Uhr
Dienstag: OP-Tag
Mittwoch: 15.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 14.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 11.00 & 15.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr
FRANK GERLACH
FA für Pferdezucht,
Veterinäringenieur,
Dipl.-Ing. (FH)
für Tierproduktion,
Tierarzt
TERMIN-
ABSPRACHE
Tel.: 033 841. 45 73 02
IN DRINGENDEN LEBENSBEDROHLICHEN NOTFÄLLEN
Tierärztlicher Kleintiernotdienst
Rufnummer 018 05. 84 37 36
Für Notfallbehandlungen werden eine gesetzliche Notdienstgebühr sowie erhöhte Gebührensätze bis zum 4fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet.
TERMIN-
ABSPRACHE
Tel.: 033841. 45 73 02
IN DRINGENDEN LEBENSBEDROHLICHEN
NOTFÄLLEN
Tierärztlicher Kleintiernotdienst
Rufnummer 018 05. 84 37 36
Für Notfallbehandlungen werden eine gesetzliche Notdienstgebühr sowie erhöhte Gebührensätze bis zum 4fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet.